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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2021/490 der Europäischen Zentralbank vom 12. März 2021 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2020 (EZB/2021/8)

CELEX
32021D0490
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2021-03-12
In force since
2021-03-28
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieses Beschlusses finden die Begriffsbestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 468/2014 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/17) und der Verordnung (EU) Nr. 1163/2014 (EZB/2014/41) Anwendung.

Article 2 Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2020

1 Der nach dem Anhang berechnete Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2020 beläuft sich auf 514314706 EUR.

2 Jede Kategorie beaufsichtigter Unternehmen und beaufsichtigter Gruppen zahlt den folgenden Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren: a) bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und bedeutende beaufsichtigte Gruppen: 476526421 EUR, b) weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und weniger bedeutende beaufsichtigte Gruppen: 37788285 EUR.

Article 3 Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am fünften Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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