Durchführungsbeschluss (EU) 2021/735 der Kommission Vom 4. Mai 2021 über die Verlängerung der vom irischen Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und maritime Angelegenheiten ergriffenen Maßnahme zur Gestattung der Bereitstellung auf dem Markt und der Verwendung des Biozidprodukts Biobor JF gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 3026) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Text
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Article 1
Das irische Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und maritime Angelegenheiten darf die Maßnahme, mit der die Bereitstellung des Biozidprodukts BIOBOR JF auf dem Markt sowie dessen Verwendung durch berufsmäßige Verwender für die präventive und kurative antimikrobielle Behandlung von Kraftstofftanks und Kraftstoffsystemen abgestellter Luftfahrzeuge gestattet wurde, bis zum 22. Oktober 2022 verlängern.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das irische Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und maritime Angelegenheiten gerichtet.
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