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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/739 der Kommission vom 4. Mai 2021 über die Verlängerung der vom niederländischen Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft ergriffenen Maßnahme zur Gestattung der Bereitstellung auf dem Markt und der Verwendung des Biozidprodukts Biobor JF gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 3020) (Nur der niederländische Text ist verbindlich)

CELEX
32021D0739
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2021-05-04
In force since
2021-05-05
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Das niederländische Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft darf die Maßnahme, mit der die Bereitstellung des Biozidprodukts Biobor JF auf dem Markt sowie dessen Verwendung durch berufsmäßige Verwender für die präventive und kurative antimikrobielle Behandlung von Kraftstofftanks und Kraftstoffsystemen abgestellter Luftfahrzeuge gestattet wurde, bis zum 22. Oktober 2022 verlängern.

Article 2

Dieser Beschluss ist an das niederländische Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft gerichtet.

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