Beschluss (EU) 2021/777 des Rates vom 10. Mai 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Internationalen Getreiderat in Bezug auf die Verlängerung des Getreidehandels-Übereinkommens von 1995 zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der 53. Tagung des Internationalen Getreiderats zu vertreten ist, besteht darin, für eine Verlängerung des Getreidehandels-Übereinkommens von 1995 um einen weiteren Zeitraum von bis zu zwei Jahren ab dem 1. Juli 2021 zu stimmen.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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