Beschluss (EU) 2021/803 des Rates vom 10. Mai 2021 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Text
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Article 1
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union wird im Namen der Union genehmigt .
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die in dem Abkommen vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor .
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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