Beschluss (EU) 2021/918 des Rates vom 3. Juni 2021 über den im Namen der Europäischen Union im AKP-EU-Botschafterausschuss im Hinblick auf eine Änderung des Beschlusses Nr. 3/2016 des AKP-EU-Botschafterausschusses zum Zentrum für Unternehmensentwicklung zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
„(1 Die Europäische Kommission beauftragt einen Verwalter, der die Durchführung der passiven Phase ab dem 1. Januar 2017 sicherstellt, bis das ZUE sämtliche Forderungen beglichen und sein gesamtes Vermögen verwertet hat.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Nach seiner Annahme wird der Beschluss des AKP-EU-Botschafterausschusses im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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