Beschluss (EU) 2021/1019 des Rates vom 22. Juni 2021 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Vertragsparteien zum Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der zweiten Tranche 2021
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Article 1
Die Vertragsparteien des Europäischen Entwicklungsfonds zahlen die einzelnen Beiträge zum EEFgemäß dem Anhang als zweite Tranche für 2021 an die Kommission und die Europäische Investitionsbank gezahlt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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