Beschluss (EU) 2021/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2021 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung infolge des Antrag Finnlands — EGF/2020/007 FI/Finnair
Text
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Article 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung in Anspruch genommen, damit Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen in Höhe von 1752360 EUR bereitgestellt werden können.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 8. Juni 2021.
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