Beschluss (EU) 2021/1027 des Rates vom 22. Juni 2021 zur Beauftragung der Europäischen Kommission — des Amts für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) — mit der Ausübung der der Anstellungsbehörde und der zum Abschluss der Dienstverträge ermächtigten Stelle übertragenen Befugnisse im Zusammenhang mit der Sicherung für den Fall von Berufskrankheiten und Unfällen
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Article 1
1 Das Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) der Europäischen Kommission wird in Bezug auf die Beamten und Bediensteten des Generalsekretariats des Rates mit der Ausübung der Befugnisse, die mit dem Statut der Anstellungsbehörde und mit den Beschäftigungsbedingungen der zum Abschluss der Dienstverträge ermächtigten Stelle übertragen worden sind, beauftragt, soweit es um die Anwendung von Artikel 73 des Statuts sowie der Artikel 28 und 95 der Beschäftigungsbedingungen geht.
2 Anträge und Beschwerden im Zusammenhang mit den in Absatz 1 dieses Artikels genannten Angelegenheiten sind gemäß Artikel 90c des Status bzw. gemäß den Artikeln 46 und 117 der Beschäftigungsbedingungen an die Anstellungsbehörde oder die zum Abschluss der Dienstverträge ermächtigte Stelle der Kommission zu richten. Klagen beim Gerichtshof der Europäischen Union im Zusammenhang mit den in Absatz 1 dieses Artikels genannten Angelegenheiten sind gemäß Artikel 91a des Statuts und gemäß den Artikeln 46 und 117 der Beschäftigungsbedingungen gegen die Kommission zu richten.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
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