Beschluss (EU) 2021/1032 des Europäischen Parlaments vom 27. April 2021 über die weitere Verlängerung der Mandatszeit des Untersuchungsausschusses zur Prüfung von behaupteten Verstößen gegen das Unionsrecht und Missständen bei dessen Anwendung im Zusammenhang mit dem Schutz von Tieren beim Transport innerhalb und außerhalb der Union Das Europäische Parlament , unter Hinweis auf den Vorschlag der Konferenz der Präsidenten, gestützt auf Artikel 226 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf den Beschluss 95/167/EG, Euratom, EGKS des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission vom 19.
April 1995 über Einzelheiten der Ausübung des Untersuchungsrechts des Europäischen Parlaments , gestützt auf seinen Beschluss (EU) 2020/1089 vom 19. Juni 2020 über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Prüfung von behaupteten Verstößen gegen das Unionsrecht und Missständen bei dessen Anwendung im Zusammenhang mit dem Schutz von Tieren beim Transport innerhalb und außerhalb der Union sowie über seine Zuständigkeiten, seine zahlenmäßige Zusammensetzung und seine Mandatszeit , Beschluss (EU) 2021/429 des Europäischen Parlaments vom 20. Januar 2021 über die Verlängerung der Mandatszeit des Untersuchungsausschusses zur Prüfung von behaupteten Verstößen gegen das Unionsrecht und Missständen bei dessen Anwendung im Zusammenhang mit dem Schutz von Tieren beim Transport innerhalb und außerhalb der Union , gestützt auf Artikel 208 Absatz 11 seiner Geschäftsordnung, A. in der Erwägung, dass der Untersuchungsausschuss einen Antrag auf eine zweite Verlängerung seiner Mandatszeit gestellt hat, damit er sein Mandat vollständig und korrekt erfüllen kann;
1. beschließt, die Mandatszeit des Untersuchungsausschusses um weitere drei Monate zu verlängern. Im Namen des Europäischen Parlaments Der Präsident D. M. Sassoli