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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2021/1101 des Rates vom 20. Mai 2021 über den im Namen der Europäischen Union auf der 74. Tagung der Weltgesundheitsversammlung zu vertretenden Standpunkt

CELEX
32021D1101
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2021-05-20
In force since
2021-05-20
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Auf der 74. Tagung der Weltgesundheitsversammlung ist der folgende Standpunkt im Namen der Union zu vertreten: Die Europäische Union unterstützt die Einleitung eines Verfahrens der Weltgesundheitsorganisation für ein neues Rahmenübereinkommen über Pandemievorsorge und -reaktion und muss, im Rahmen der Zuständigkeit der Union, die Möglichkeit erhalten, sich an einem solchen Vertrag als Vertragspartei zu beteiligen. Der Beschluss der Weltgesundheitsversammlung über die Verfahrensaspekte der Verhandlungen muss — im Hinblick auf den möglichen Beitritt der Union als Organisation der regionalen Wirtschaftsintegration zum Übereinkommen — die Beteiligung der Union am Verhandlungsprozess zu Angelegenheiten im Zuständigkeitsbereich der Union ermöglichen. Eine solche Beteiligung sollte durch die Einfügung spezifischer Verweise in den verfügenden Teil des Beschlusses verwirklicht werden, durch die präzisiert wird, dass jedes für die Ausarbeitung und Aushandlung des Übereinkommens eingesetzte zwischenstaatliche Gremium den Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration zur Beteiligung offensteht.

Article 2

Der in Artikel 1 dargelegte Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten der Union, die Mitglieder der Weltgesundheitsorganisation sind, gemeinsam im Namen der Union vertreten.

Article 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Relations

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