Beschluss (EU) 2021/1102 des Rates vom 28. Juni 2021 mit dem Ersuchen an die Kommission, eine Untersuchung über die Lage der Union und ihre Möglichkeiten im Hinblick auf Einführung, Bewertung, Herstellung, Inverkehrbringen und Einsatz von wirbellosen biologischen Bekämpfungsmitteln im Gebiet der Union sowie, falls dies angesichts der Ergebnisse der Untersuchung angemessen ist, einen Vorschlag vorzulegen
Text
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Article 1
Der Rat ersucht die Kommission hiermit, bis zum 31. Dezember 2022 eine Untersuchung über die Lage in Bezug auf die Einführung, die Herstellung, die Bewertung, das Inverkehrbringen und den Einsatz von biologischen Bekämpfungsmitteln im Gebiet der Union zu unterbreiten. Die Möglichkeiten für eine Harmonisierung der Verfahren im gesamten Gebiet der Union sollten ebenfalls bewertet werden, um die Förderung der Verbreitung von und den Marktzugang für biologische Bekämpfungsmittel zu erleichtern, Investitionen und Innovation in diesem Bereich zu unterstützen und einen Beitrag zum sicheren Einsatz von biologischen Bekämpfungsmitteln zu leisten, einschließlich der Fälle, in denen sie für die von den Pflanzenschutzbehörden vorgeschriebene Bekämpfung von Quarantäneschädlingen erforderlich sind.
Article 2
Der Rat ersucht die Kommission, einen Vorschlag zu unterbreiten, falls dies angesichts der Ergebnisse der Untersuchung angemessen ist, oder andernfalls den Rat über alle möglichen Folgemaßnahmen im Anschluss an die Untersuchung zu unterrichten.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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