Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1145 der Kommission vom 30. Juni 2021 zur Anwendung der Richtlinie 2009/103/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Kontrolle der Haftpflichtversicherung bei Fahrzeugen mit gewöhnlichem Standort in Montenegro und im Vereinigten Königreich (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Ab dem 2. August 2021 sehen die Mitgliedstaaten bei allen Arten von Fahrzeugen, die ihren gewöhnlichen Standort in Montenegro haben, außer bei dort zugelassenen Militärfahrzeugen, beim Eintritt in die Union von der Kontrolle der Haftpflichtversicherung ab.
Article 2
Ab dem 2. August 2021 sehen die Mitgliedstaaten bei allen Arten von Fahrzeugen, die ihren gewöhnlichen Standort im Vereinigten Königreich haben, außer bei dort zugelassenen Militärfahrzeugen, beim Eintritt in die Union von der Kontrolle der Haftpflichtversicherung ab.
Article 3
Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission unverzüglich über die zur Anwendung dieses Beschlusses getroffenen Maßnahmen.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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