Delegierter Beschluss (EU) 2021/1167 der Kommission vom 27. April 2021 zur Festlegung des mehrjährigen Unionsprogramms für die Erhebung und Verwaltung biologischer, umweltbezogener, technischer und sozioökonomischer Daten im Fischerei- und Aquakultursektor ab 2022
Text
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Article 1
Das mehrjährige Unionsprogramm für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischereisektor ab 2022 mit dem ausführlichen Verzeichnis der Datenanforderungen gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/1004 ist im Anhang dieses Beschlusses festgelegt.
Article 2
Der Delegierte Beschluss (EU) 2019/910 der Kommission wird aufgehoben.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2022.
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