Beschluss (EU) 2021/1180 des Rates vom 13. Juli 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im schriftlichen Verfahren der Teilnehmer an dem Übereinkommen über öffentlich unterstützte Exportkredite zu der Annahme eines Beschlusses zur Änderung der Bestimmungen der kommerziellen Referenzzinssätze des Übereinkommens zu vertreten ist
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union im schriftlichen Verfahren der Teilnehmer an dem Übereinkommen über öffentlich unterstützte Exportkredite zu der geplanten Annahme eines Beschlusses zur Änderung der Bestimmungen über kommerzielle Referenzzinssätze zu vertreten ist, beruht dem Entwurf dieses Beschlusses der Teilnehmer an dem Übereinkommen .
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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