Beschluss (EU) 2021/1249 des Rates vom 26. Juli 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zum EWR-Abkommen zu vertreten ist (Haushaltslinie 07 20 03 01 — Soziale Sicherheit) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur vorgeschlagenen Änderung des Protokolls 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten im Anhang des EWR-Abkommens zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses .
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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