Beschluss (EU) 2021/1313 des Rates vom 19. Juli 2021 zur Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (IKPO-Interpol)
Text
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Article 1
1 Die Kommission wird ermächtigt, im Namen der Europäischen Union Verhandlungen über ein Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (IKPO-Interpol) aufzunehmen.
2 Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der Verhandlungsrichtlinien des Rates im Addendum zu diesem Beschluss geführt.
Article 2
Die Kommission wird als Verhandlungsführer der Union benannt.
Article 3
Die Verhandlungen werden im Einvernehmen mit der Gruppe „Informationsaustausch im JI-Bereich“ (Gruppe IXIM) vorbehaltlich etwaiger Leitlinien, die der Rat der Kommission eventuell zu einem späteren Zeitpunkt vorgibt, geführt. Die Kommission erstattet dem Rat sowohl regelmäßig als auch auf dessen Ersuchen Bericht über den Verlauf und das Ergebnis der Verhandlungen. Gegebenenfalls oder auf Ersuchen des Rates legt die Kommission einen schriftlichen Bericht vor.
Article 4
Dieser Beschluss ist an die Kommission gerichtet.
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