Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1775 des Rates vom 5. Oktober 2021 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/789 zur Ermächtigung Ungarns, eine von Artikel 193 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Regelung einzuführen
Text
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Article 1
Artikel 2 Absatz 2 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/789 erhält folgende Fassung: „Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Dezember 2024.“
Article 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.
Article 3
Dieser Beschluss ist an Ungarn gerichtet.
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