Beschluss (Euratom) 2021/1802 der Kommission vom 10. Juni 2021 gemäß Artikel 83 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft — Unbeschadet der uneingeschränkten Wirkung des Beschlusses werden die zentralen Bestimmungen des Beschlusses nachstehend zusammengefasst (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 3889)
Text
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Article 1
1 Das Nationale Kernforschungszentrum (Instituto Superior Técnico, Campus Tecnológico e Nuclear – CTN) hat gegen Artikel 78 Absatz 1 des Euratom-Vertrags sowie gegen die Artikel 3 und 4 der Verordnung (Euratom) Nr. 302/2005 der Kommission vom 8. Februar 2005 über die Anwendung der Euratom-Sicherungsmaßnahmen verstoßen, da es der Kommission die grundlegenden technischen Merkmale nicht fristgerecht korrekt und vollständig gemeldet hat.
2 Das Nationale Kernforschungszentrum (Instituto Superior Técnico, Campus Tecnológico e Nuclear – CTN) hat gegen Artikel 79 des Euratom-Vertrags sowie gegen die Artikel 7, 8 und 9 der Verordnung (Euratom) Nr. 302/2005 über die Anwendung der Euratom-Sicherungsmaßnahmen verstoßen, da es kein verlässliches Buchführungssystem eingerichtet und angewandt hat, über das der vollständige Bestand an Kernmaterial gemeldet werden kann.
Article 2
1 Die Kommission spricht gegenüber dem Nationalen Kernforschungszentrum (Instituto Superior Técnico, Campus Tecnológico e Nuclear – CTN) eine Verwarnung aus.
2 Die Verwarnung ist mit der Maßgabe verbunden, dass die in Artikel 1 aufgeführten Mängel schnellstmöglich behoben werden.
3 Auf der Grundlage des in Artikel 3 genannten Berichts und ihrer eigenen Überprüfungen bewertet die Kommission, ob das CTN die Verpflichtungen gemäß Absatz 2 erfüllt.
Article 3
Das CTN legt der Kommission innerhalb von drei Monaten nach dem Datum dieses Beschlusses einen Bericht vor, in dem die zur Behebung der in Artikel 1 genannten Versäumnisse getroffenen Maßnahmen beschrieben werden. Das CTN trifft Maßnahmen, um ähnliche Verstöße künftig auszuschließen.
Article 4
1 Dieser Beschluss ist an das Nationale Kernforschungszentrum (Instituto Superior Técnico, Campus Tecnológico e Nuclear – CTN, Portugal) gerichtet.
2 Dieser Beschluss wird der Portugiesischen Republik übermittelt.
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