Beschluss (EU) 2021/1851 des Rates vom 15. Oktober 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Internationalen Zuckerrat in Bezug auf Änderungen des Internationalen Zucker-Übereinkommens von 1992 und dem Zeitplan für ihre Umsetzung zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Internationalen Zuckerrat während seiner 59. Tagung in Bezug auf die Änderungen des Internationalen Zucker-Übereinkommens von 1992 (ISA) und dem Zeitplan für ihre Umsetzung zu vertreten ist, besteht darin, a) für die Empfehlung an die Mitglieder der Internationalen Zuckerorganisation zu stimmen, das ISA zu ändern, um dem Ergebnis der Verhandlungen über die teilweise Überarbeitung des ISA hinsichtlich seiner Artikel 1, 23, 25, 32, 33 und 34 Rechnung zu tragen; b) den während der 58. Tagung des Internationalen Zuckerrats im Juni 2021 vereinbarten Zeitplan zur Festlegung der Fristen für die verschiedenen Phasen des Verfahrens nach Artikel 44 des ISA zu billigen; c) dafür zu stimmen, die unter Buchstabe a genannten Änderungen nach dem in Buchstabe b genannten Zeitplan umzusetzen, um sicherzustellen, dass diese Änderungen spätestens am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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