Beschluss (EU) 2021/1868 des Rates vom 15. Oktober 2021 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten
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Article 1
Die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten, wie sie im Anhang des Beschlusses (EU) 2020/1512 festgelegt sind, behalten für 2021 ihre Gültigkeit und werden von den Mitgliedstaaten bei ihren beschäftigungspolitischen Maßnahmen und Reformprogrammen berücksichtigt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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