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Beschluss (EU) 2021/1875 des Rates vom 22. Oktober 2021 über den im Namen der Union bei den jährlichen Konsultationen mit dem Vereinigten Königreich zur Einigung auf zulässige Gesamtfangmengen zu vertretenden Standpunkt

CELEX
32021D1875
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2021-10-22
In force since
2021-10-22
End of validity
2038-06-30
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Der Standpunkt, der im Namen der Union bei den jährlichen Konsultationen mit dem Vereinigten Königreich über die Fangmöglichkeiten für gemeinsam genutzte Bestände, einschließlich Tiefseebestände, gemäß Artikel 498 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits (im Folgenden „Abkommen über Handel und Zusammenarbeit“) zu vertreten ist, ist im Anhang dieses Beschlusses festgelegt.

2 Die Festlegung des Standpunkts der Union gemäß Absatz 1 erfolgt jährlich gemäß Artikel 2.

Article 2

1 Die regelmäßige und umfassende Beteiligung des Rates während der gesamten jährlichen Konsultationen wird durch eine umfassende Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen dem Rat und der Kommission sichergestellt.

2 Vor Beginn der jährlichen Konsultationen mit dem Vereinigten Königreich und während ihrer gesamten Dauer ergreift die Kommission die Maßnahmen, die erforderlich sind, damit der im Namen der Union zu vertretende Standpunkt den neuesten wissenschaftlichen Gutachten und anderen verfügbaren einschlägigen Informationen im Einklang mit den Grundsätzen und Leitlinien im Anhang Rechnung trägt. Der Standpunkt spiegelt sich in dem schriftlichen Protokoll wider, in dem die Vereinbarungen zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich, die sich aus den Konsultationen nach Artikel 498 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit ergeben, dokumentiert werden.

3 Zu diesem Zweck übermittelt die Kommission dem Rat rechtzeitig vor den jährlichen Konsultationen und, soweit erforderlich, während dieser Konsultationen ein schriftliches Dokument, das auf den in Absatz 2 genannten Gutachten und Informationen basiert, mit den Einzelheiten der vorgeschlagenen Festlegung des Standpunkts der Union, anhand dessen die Details des im Namen der Union einzunehmenden Standpunkts erörtert und gebilligt werden sollen. Der Rat wird sich während des gesamten Prozesses weiter mit der Angelegenheit befassen und die Kommission übermittelt dem Rat rechtzeitig vor einer Unterzeichnung des in Absatz 2 genannten schriftlichen Protokolls den Standpunkt der Union zur Billigung der ausführlichen Ergebnisse der jährlichen Konsultationen.

4 Das in diesem Artikel genannte Verfahren umfasst Koordinierungssitzungen vor Ort, Präsentationen, Nachbesprechungen und Diskussionen, die umfassende Einbeziehung der nationalen Delegationen in die jährlichen Konsultationen, auch als Teil der Unionsdelegation, sowie erforderlichenfalls Fachsitzungen.

5 Falls es der Union im Laufe der jährlichen Konsultationen nicht möglich ist, eine Einigung mit dem Vereinigten Königreich zu erzielen, und damit der Standpunkt der Union neuen Elementen Rechnung tragen kann, befasst die Kommission den Rat mit der Angelegenheit.

6 Ist es angezeigt, die TACs nach Abschluss der jährlichen Konsultationen in dem Jahr oder den Jahren, für die sie beschlossen wurden, zu ändern, so legt die Kommission dem Rat rechtzeitig und auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen und sonstigen einschlägigen Informationen und im Einklang mit den Grundsätzen und Leitlinien im Anhang ein neues schriftliches Dokument vor, in dem die Einzelheiten der vorgeschlagenen Festlegung des Standpunkts der Union zu einer solchen Änderung dargelegt sind, damit die Details des im Namen der Union einzunehmenden Standpunkts vor der Unterzeichnung des schriftlichen Protokolls erörtert und gebilligt werden können.

Article 3

Dieser Beschluss gilt bis zum 30. Juni 2027. Er wird erforderlichenfalls überprüft und gegebenenfalls auf Vorschlag der Kommission vom Rat geändert. Eine Überprüfung findet in jedem Fall bis zum 30. Juni 2023 statt.

Article 4

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Relations

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