Beschluss (EU) 2021/1918 des Rates vom 28. Oktober 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Protokoll 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten und von Protokoll 37 mit der Liste gemäß Artikel 101 zum EWR-Abkommen zu vertretenden Standpunkt (Weltraumprogramm der Union) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu der vorgeschlagenen Änderung von Protokoll 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten und von Protokoll 37 mit der Liste gemäß Artikel 101 zum EWR-Abkommen zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses .
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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