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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1997 des Rates vom 15. November 2021 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1994 zur Ermächtigung Kroatiens, eine von Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 168 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Sondermaßnahme anzuwenden

CELEX
32021D1997
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2021-11-15
In force since
2021-11-16
End of validity
2027-12-31
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Abweichend von Artikel 168 und 168a der Richtlinie 2006/112/EG wird Kroatien ermächtigt, das Recht auf den Abzug der Mehrwertsteuer (MwSt.) bei Ausgaben für Personenkraftwagen, die nicht ausschließlich für geschäftliche Zwecke genutzt werden, auf 50 % zu begrenzen.“

Article 6

Dieser Beschluss gilt vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2024. Ein etwaiger Antrag auf Verlängerung der mit diesem Beschluss gewährten Ermächtigung ist der Kommission zusammen mit einem Bericht, der eine Überprüfung des in Artikel 1 festgelegten Prozentsatzes enthält, bis zum 31. März 2024 vorzulegen.“

Article 2

Dieser Beschluss ist an die Republik Kroatien gerichtet.

Relations

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