Durchführungsbeschluss (EU) 2021/2014 der Kommission vom 17. November 2021 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/1073 zur Festlegung technischer Spezifikationen und Vorschriften für die Umsetzung des mit der Verordnung (EU) 2021/953 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffenen Vertrauensrahmens für das digitale COVID-Zertifikat der EU (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 4
Die Vorschriften für die Verwaltung der Public-Key-Zertifikate in Bezug auf das „EU Digital COVID Certificate Gateway“ zur Unterstützung der Interoperabilitätsaspekte des Vertrauensrahmens sind in Anhang IV festgelegt.“
Article 5
Eine gemeinsame koordinierte Datenstruktur für die in die Zertifikate gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/953 aufzunehmenden Daten unter Verwendung eines JSON-Schemas (JavaScript Object Notation schema) ist in Anhang V dieses Beschlusses festgelegt.
Article 6
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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