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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/2020 der Kommission vom 17. November 2021 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 8168) (Nur der deutsche, estnische, französische, griechische, italienische, kroatische, litauische, niederländische, portugiesische, rumänische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Text sind verbindlich)

CELEX
32021D2020
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2021-11-17
In force since
2021-11-18
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die im Anhang aufgeführten, von den zugelassenen Zahlstellen der Mitgliedstaaten zulasten des EGFL oder des ELER gemeldeten Ausgaben werden von der Finanzierung durch die Union ausgeschlossen.

Article 2

Dieser Beschluss ist an das Königreich Belgien, die Tschechische Republik, die Bundesrepublik Deutschland, die Republik Estland, die Hellenische Republik, das Königreich Spanien, die Französische Republik, die Republik Kroatien, die Italienische Republik, die Republik Litauen, Ungarn, die Republik Österreich, die Portugiesische Republik, Rumänien und die Republik Slowenien gerichtet.

Relations

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