Beschluss (EU) 2021/2043 des Rates vom 18. November 2021 über den Abschluss im Namen der Europäischen Union des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung Grönlands und der Regierung Dänemarks andererseits sowie des dazugehörigen Durchführungsprotokolls
Text
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Article 1
Das partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung Grönlands und der Regierung Dänemarks andererseits (im Folgenden „partnerschaftliches Abkommen“) und das Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung Grönlands und der Regierung Dänemarks andererseits (im Folgenden „Protokoll“) werden im Namen der Union genehmigt .
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt im Namen der Union die in Artikel 20 des partnerschaftlichen Abkommens und in Artikel 14 des Protokolls vorgesehene Notifizierung vor.
Article 3
Gemäß dem Verfahren und den Bedingungen des Anhangs dieses Beschlusses wird die Kommission ermächtigt, im Namen der Union die Änderungen des Protokolls zu genehmigen, die durch den gemäß Artikel 12 des partnerschaftlichen Abkommens eingerichteten Gemischten Ausschuss vorgenommen werden.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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