Beschluss (EU) 2021/2132 des Rates vom 29. November 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen über die Sicherheit der Zivilluftfahrt zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss zu der Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses zu vertreten ist
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
1 Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in der ersten Sitzung des durch das Abkommen über die Sicherheit der Zivilluftfahrt zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China eingesetzten Gemeinsamen Ausschusses zu der Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen Ausschusses .
2 Die Vertreter der Union im Gemeinsamen Ausschuss sind befugt, geringfügigen Änderungen am Beschlussentwurf des Gemeinsamen Ausschusses ohne weiteren Beschluss des Rates zuzustimmen.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions