Durchführungsbeschluss (EU) 2021/2188 der Kommission vom 9. Dezember 2021 zur Feststellung der Gleichwertigkeit der von den Vereinigten Arabischen Emiraten ausgestellten COVID-19-Zertifikate mit den nach der Verordnung (EU) 2021/953 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgestellten Zertifikaten zwecks Erleichterung der Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit innerhalb der Union (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die von den Vereinigten Arabischen Emiraten über das System „Alhosn EU Pass” ausgestellten COVID-19-Impf- und Testzertifikate sind zwecks Erleichterung der Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit innerhalb der Union als den nach der Verordnung (EU) 2021/953 ausgestellten Zertifikaten gleichwertig zu betrachten.
Article 2
Die Vereinigten Arabischen Emirate werden in den mit der Verordnung (EU) 2021/953 geschaffenen Vertrauensrahmen für das digitale COVID-Zertifikat der EU eingebunden.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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