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Delegierte Richtlinie (EU) 2021/1206 der Kommission vom 30. April 2021 zur Änderung des Anhangs III der Richtlinie 2014/90/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Schiffsausrüstung hinsichtlich der geltenden Norm für die von den Konformitätsbewertungsstellen für Schiffsausrüstung eingesetzten Labors (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32021L1206
Document type
DIR_DEL
Sector
Legislation
Date of document
2021-04-30
In force since
2021-08-11
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

In Anhang III Nummer 19 der Richtlinie 2014/90/EU wird der Verweis auf die Norm „EN ISO/IEC 17025:2005“ durch einen Verweis auf „EN ISO/IEC 17025:2017“ ersetzt.

Article 2

1 Die Mitgliedstaaten erlassen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie spätestens am 31 Januar 2022 nachzukommen. Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Vorschriften mit. Bei Erlass dieser Vorschriften nehmen die Mitgliedstaaten in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten dieser Bezugnahme.

2 Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten nationalen Rechtsvorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.

Article 3

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Article 4

Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Relations

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