Delegierte Verordnung (EU) 2021/466 der Kommission vom 17. November 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung der Anzahl und der Titel der Variablen für den Bereich Einkommen und Lebensbedingungen hinsichtlich „Gesundheit“ und „Lebensqualität“ (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die Anzahl und die Titel der Variablen für das dreijährliche Modul „Gesundheit“ und das sechsjährliche Modul „Lebensqualität“ im Bereich Lebensbedingungen sind im Anhang aufgeführt.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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