Durchführungsverordnung (EU) 2021/507 der Kommission vom 23. März 2021 zur Verlängerung der Zulassung von Pyridoxinhydrochlorid (Vitamin B6) als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 515/2011 (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Zulassung des im Anhang genannten Zusatzstoffs, der der Zusatzstoffkategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe“ und der Funktionsgruppe „Vitamine, Provitamine und chemisch eindeutig beschriebene Stoffe mit ähnlicher Wirkung“ angehört, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten verlängert.
Article 2
Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 515/2011 wird aufgehoben.
Article 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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