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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2021/657 der Kommission vom 21. April 2021 zur Eintragung eines Namens in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben („Caşcaval de Săveni“ (g. g. A.))

CELEX
32021R0657
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2021-04-21
In force since
2021-05-12
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der Name „Caşcaval de Săveni“ (g. g. A.) wird eingetragen. Mit dem in Absatz 1 genannten Namen wird ein Erzeugnis der Klasse 1.3 „Käse“ gemäß Anhang XI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 668/2014 der Kommission ausgewiesen.

Article 2

Der Begriff „caşcaval“ darf im Gebiet der Union weiterhin bei der Kennzeichnung oder Aufmachung verwendet werden, sofern die Grundsätze und Vorschriften der Rechtsordnung der Union eingehalten werden.

Article 3

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Relations

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