Durchführungsverordnung (EU) 2021/658 der Kommission vom 21. April 2021 über die Zulassung ätherischen Öls aus Origanum vulgare L subsp. hirtum (Link) letsw. Var. Vulkan (DOS 00001) als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Zulassung
Der im Anhang genannte Stoff, der in die Zusatzstoffkategorie „sensorische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Aromastoffe“ einzuordnen ist, wird als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen zugelassen.
Article 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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