Durchführungsverordnung (EU) 2021/709 der Kommission vom 29. April 2021 zur Zulassung von aus Escherichia coli KCCM 80212 hergestelltem L-Histidin-Monohydrochlorid-Monohydrat als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Der im Anhang genannte, aus Escherichia coli KCCM 80212 hergestellte Stoff L-Histidin-Monohydrochlorid-Monohydrat, der der Zusatzstoffkategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe“ und der Funktionsgruppe „Aminosäuren, deren Salze und Analoge“ angehört, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Futtermittelzusatzstoff zugelassen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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