Durchführungsverordnung (EU) 2021/1688 der Kommission vom 20. September 2021 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1201 hinsichtlich der Listen der Wirtspflanzen und spezifizierten Pflanzen und der Tests zur Identifizierung von Xylella fastidiosa
Text
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Article 1
„1 Alle Sendungen von Wirtspflanzen, die aus einem Drittland in die Union eingeführt werden, werden an der Grenzkontrollstelle der ersten Ankunft in der Union oder an einer Kontrollstelle in den Fällen und unter den Bedingungen, die in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2123 der Kommission festgelegt sind, amtlich kontrolliert.“
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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