Delegierte Verordnung (EU) 2021/1702 der Kommission vom 12. Juli 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung zusätzlicher Elemente und detaillierter Vorschriften für die InvestEU-Bewertungsmatrix
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die detaillierten Vorschriften, die die Durchführungspartner beim Ausfüllen der Bewertungsmatrix mit Indikatoren gemäß Artikel 22 der Verordnung (EU) 2021/523 zu beachten haben, damit der Investitionsausschuss des Fonds „InvestEU“ eine unabhängige, transparente und harmonisierte Bewertung der Anträge auf Inanspruchnahme der EU-Garantie vornehmen kann, sind im Anhang der vorliegenden Verordnung aufgeführt.
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions