Durchführungsverordnung (EU) 2021/1727 der Kommission vom 29. September 2021 zur Änderung und Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 zur Festlegung der Listen von Drittländern, Gebieten und Zonen derselben, aus denen der Eingang in die Union von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates zulässig ist (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 wird wie folgt geändert und berichtigt: 1. Der Titel erhält folgende Fassung: „Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 der Kommission vom 24. März 2021 zur Festlegung der Listen von Drittländern, Gebieten und Zonen derselben, aus denen der Eingang in die Union von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates zulässig ist“; 2. Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe t erhält folgende Fassung: „t) Anhang XXI für Wassertiere gelisteter Arten, die für bestimmte Aquakulturbetriebe, zur Freisetzung in offenen Gewässern oder für andere Zwecke als den menschlichen Verzehr bestimmt sind, sowie bestimmte Wassertiere gelisteter Arten und Erzeugnisse tierischen Ursprungs aus diesen gelisteten Arten, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind.“; 3. Die Anhänge II, IV, VI, VIII bis XIII, XV, XVI, XVIII, XXI und XXII werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert und berichtigt.
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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