Durchführungsverordnung (EU) 2021/2080 der Kommission vom 26. November 2021 zur Zulassung von durch Fermentierung mit Escherichia coli NITE SD 00268 hergestelltem L-Histidin-Monohydrochlorid-Monohydrat als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten außer Fische (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
1 Der im Anhang definierte, durch Fermentierung mit Escherichia coli NITE SD 00268 hergestellte Stoff L-Histidin-Monohydrochlorid-Monohydrat, der in die Zusatzstoffkategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Aminosäuren, deren Salze und Analoge“ einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Futtermittelzusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
2 Der im Anhang definierte, durch Fermentierung mit Escherichia coli NITE SD 00268 hergestellte Stoff L-Histidin-Monohydrochlorid-Monohydrat, der in die Zusatzstoffkategorie „sensorische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Aromastoffe“ einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Futtermittelzusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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