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Seqlense EUR-Lex

Delegierte Verordnung (EU) 2021/2089 der Kommission vom 21. September 2021 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 hinsichtlich bestimmter Kategorien von Waren, von denen ein geringes Risiko ausgeht, Waren, die im persönlichen Gepäck von Fahrgästen bzw. Passagieren mitgeführt werden, und hinsichtlich Heimtieren, die von amtlichen Kontrollen an Grenzkontrollstellen ausgenommen sind, sowie zur Änderung der genannten Delegierten Verordnung und der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2074 in Bezug auf Verweise auf bestimmte aufgehobene Rechtsakte (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32021R2089
Document type
REG_DEL
Sector
Legislation
Date of document
2021-09-21
In force since
2021-12-20
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 2 Die Delegierte Verordnung (EU) 2019/2074 wird wie folgt geändert:

„(1 Die zuständige Behörde an der Grenzkontrollstelle der Ankunft in der Union genehmigt den Eingang in die Union für die folgenden Sendungen von Erzeugnissen, die ihren Ursprung in der Union haben und in die Union zurückkehren, nachdem ihnen der Eingang in ein Drittland verwehrt wurde, sofern sie die Anforderungen nach Absatz 2 erfüllen: a) Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2021/632 der Kommission aufgeführt sind; b) in den Kapiteln 15 bis 22 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2021/632 aufgeführte zusammengesetzte Erzeugnisse, die gemäß Artikel 3 der genannten Verordnung Veterinärkontrollen an den Grenzkontrollstellen der Ankunft in der Union zu unterziehen sind.

2 Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a erhält folgende Fassung: „a) das Original der amtlichen Bescheinigung, die von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats ausgestellt wurde, in dem die Waren ihren Ursprung haben und von dem aus sie in ein Drittland versandt wurden („Ursprungsmitgliedstaat“), oder das mittels IMSOC übermittelte entsprechende elektronische Dokument oder eine beglaubigte Kopie davon;

Article 3

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

What this act cites, and what cites it.

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Versions

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