Beschluss (EU) 2022/48 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2021 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (Antrag Italiens — EGF/2021/003 IT/Porto Canale)
Text
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Article 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2021 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer in Anspruch genommen, damit der Betrag von 1493407 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 15. Dezember 2021.
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