Durchführungsbeschluss (EU) 2022/60 des Rates vom 12. Januar 2022 über den Mechanismus der operativen Koordinierung für die externe Dimension der Migration
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Article 1 Einrichtung eines Mechanismus der operativen Koordinierung
1 Mit diesem Beschluss wird der Mechanismus der operativen Koordinierung für die externe Dimension der Migration (MOCADEM) eingerichtet. Der MOCADEM ermöglicht es der Union, bei Fragen, die die externe Dimension der Migration betreffen, ihr Vorgehen zu koordinieren und rechtzeitig zu reagieren.
2 Der MOCADEM bietet dem Rat die erforderliche Flexibilität, sodass er für die Synthese der Informationen und Leitlinien, die von den verschiedenen Vorbereitungsgremien und den verschiedenen an dem Mechanismus beteiligten Parteien vorgeschlagen werden, sorgen kann. Im Rahmen des Mechanismus werden operative Maßnahmen ausgearbeitet und vorgeschlagen, die sich auf die Mittel und Instrumente beziehen, die zur Umsetzung der Ziele der Union für jedes betroffene Drittland eingesetzt werden sollen.
3 Der MOCADEM untersteht dem Ratsvorsitz, wobei den Zuständigkeiten der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik in vollem Umfang Rechnung getragen wird.
4 Mit dem MOCADEM werden bestehende Unionsmechanismen oder -regelungen weder ersetzt noch dupliziert.
Article 2 Begriffsbestimmung
Für die Zwecke dieses Beschlusses bezeichnet der Ausdruck „operative Maßnahme“ jede Maßnahme, deren Durchführung voraussichtlich zur Verwirklichung der Ziele beiträgt, die die Union in ihren Beziehungen zu einem Drittland im Bereich der Migration verfolgt, einschließlich eines politischen oder diplomatischen Ansatzes, Maßnahmen zur Unterstützung des betreffenden Drittlands, auch im Bereich des Kapazitätsaufbaus oder der Entwicklungszusammenarbeit, der Nutzung aller verfügbaren Hebel, z. B. finanzieller Unterstützung, oder der Instrumente der Visumpolitik oder einer anderen Politik und der Entwicklung gezielter Kommunikationsstrategien.
Article 3 Funktionsweise
1 Hat der Zustand der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und einem Drittland im Bereich Migration Auswirkungen, die eine Koordinierung und eine rasche Reaktion der Union erfordern, so kann der Vorsitz, der dabei vom Generalsekretariat des Rates unterstützt und beraten wird, ein MOCADEM-Gespräch am runden Tisch einberufen.
2 Das MOCADEM-Gespräch am runden Tisch dient der Synthese der von den verschiedenen Vorbereitungsgremien des Rates sowie von anderen eingeladenen Parteien vorgelegten Informationen und Strategievorschläge. Dies geschieht insbesondere auf der Grundlage der Zusammenfassungen, die von der Ratsarbeitsgruppe „Externe Aspekte der Asyl- und Migrationspolitik“ erstellt werden, und der einschlägigen Arbeiten anderer Ratsarbeitsgruppen (zum Beispiel die Arbeitsgruppen „Visa“, „Integration, Migration und Rückführung“, „Entwicklungszusammenarbeit und internationale Partnerschaften“ oder geografische Arbeitsgruppen). Bei dem Gespräch werden operative Maßnahmen ausgearbeitet, die dem Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) vorgeschlagen werden sollen, und zwar für jedes Gebiet, das für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem betreffenden Drittstaat im Bereich Migration von Bedeutung ist.
3 Der Vorsitz entscheidet über die Zusammensetzung der MOCADEM-Gespräche am runden Tisch. Die Kommissionsdienststellen und der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) werden eingeladen, teilzunehmen und kurze Beiträge zu ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen vorzutragen. Interessierte Mitgliedstaaten werden zur Teilnahme eingeladen. Die einschlägigen Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, andere einschlägige Interessenträger und Sachverständige für bestimmte Gebiete werden gegebenenfalls ebenfalls zur Teilnahme eingeladen.
4 Jedes eingeladene Organ, jede eingeladene Einrichtung und sonstige Stelle und jede andere eingeladene Partei wird auf der Ebene vertreten, die dem operativen Ziel und dem Beschlussfassungsziel der Gespräche am runden Tisch angemessen ist.
Article 4 Rolle des AStV
Um die Kohärenz der Politik und der Maßnahmen der Union zu gewährleisten, übernimmt der AStV die strategische Leitung der Arbeiten des MOCADEM, von dem der AStV regelmäßig Berichte erhält, sowie die politische Kontrolle der Umsetzung der Vorkehrungen.
Article 5 Ressourcen
1 Der MOCADEM kann sich auf Berichte stützen, die von der mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1993 eingerichteten Unterstützungsfähigkeit „Integrierte Lageeinschätzung und -auswertung“ (ISAA) erstellt wurden.
2 Die ISAA-Unterstützungsfähigkeit ermöglicht die a) Sammlung von und den Austausch über Lagebilder, über Analysen der Union und der Mitgliedstaaten, über von den relevanten Akteuren getroffene oder zu treffende Entscheidungen und Maßnahmen sowie über den Koordinierungsbedarf; b) Verarbeitung der Informationen gemäß Buchstabe a und die Erstellung eines Lagebildes und c) Erstellung einer integrierten Lageauswertung, einschließlich etwaiger Entwicklungen und Konsequenzen.
3 Die ISAA wird von den Kommissionsdienststellen und vom EAD im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten sowie im Rahmen ihrer vorhandenen Mittel und Fähigkeiten entwickelt. Die ISAA basiert auch auf den Auswertungen, die von den Mitgliedstaaten und von den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union bereitgestellt werden.
Article 6 Überprüfung
Spätestens am 13. Januar 2023 überprüft der AStV die Umsetzung des MOCADEM auf der Grundlage eines Berichts, den der Vorsitz nach Konsultation der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vorlegt. Der AStV schlägt dem Rat gegebenenfalls eine mögliche Überarbeitung dieses Beschlusses vor.
Article 7 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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