Durchführungsbeschluss (EU) 2022/100 der Kommission vom 24. Januar 2022 betreffend den gemäß Artikel 45 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates gemeldeten Entwurf eines Erlasses des Königreichs der Niederlande über Kleinkindergetränke und Kleinkindermilch (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 312) (Nur der niederländische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Auf der Grundlage der Bemerkungen der Kommission in ihrer ablehnenden Stellungnahme und in dem vorliegenden Beschluss darf das Königreich der Niederlande Artikel 7 des Entwurfs eines Erlasses zu Kleinkindergetränken und Kleinkindermilch, den es der Kommission gemäß Artikel 45 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 gemeldet hat und der Gegenstand einer den niederländischen Behörden am 28. Juli 2020 übermittelten ablehnenden Stellungnahme war, nicht annehmen.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das Königreich der Niederlande gerichtet.
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