Beschluss (GASP) 2022/164 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 3. Februar 2022 über die Aktivierung der sekundären exekutiven Aufgabe der Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta), zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Suchtstoffen vor der Küste Somalias beizutragen (ATALANTA/2/2022)
Text
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Article 1
Die sekundäre exekutive Aufgabe, zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Suchtstoffen vor der Küste Somalias beizutragen, die Atalanta gemäß Artikel 2b der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP übertragen wurde, wird aktiviert.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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