Durchführungsbeschluss (EU) 2022/216 der Kommission vom 15. Februar 2022 zur Verlängerung der verstärkten Überwachung Griechenlands (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 865) (Nur der griechische Text ist verbindlich)
Text
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Article 1
Die mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1192 aktivierte verstärkte Überwachung Griechenlands nach Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 472/2013 wird mit Wirkung vom 21. Februar 2022 um weitere sechs Monate verlängert.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Hellenische Republik gerichtet.
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