Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Beschluss (GASP) 2022/243 des Rates vom 21. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma

CELEX
32022D0243
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2022-02-21
In force since
2022-02-21
End of validity
2027-04-30
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 6b

Abweichend von Artikel 6 Absätze 1 und 2 können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten unter den ihnen angemessenen erscheinenden Bedingungen die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen, die Eigentum der in Nummer 10 des Anhangs aufgeführten Einrichtung sind, oder die Bereitstellung an diese Einrichtung genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass die betreffenden Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen für folgende Zwecke erforderlich sind: a) für Aufgaben im Zusammenhang mit der Stilllegung von Erdöl- und Erdgasbohrlöchern gemäß internationalen Standards wie beispielsweise Abfallentsorgung, für die Sicherheit und die Wiederherstellung der Umwelt erforderliche Maßnahmen zur Sanierung von Standorten, die Bereitstellung entsprechender technischer Hilfe, die Zahlung von damit verbundenen Steuern und Abgaben sowie von Gehältern und Sozialleistungen an Beschäftigte, oder b) für die Übertragung vor dem 31. Juli 2022 von Anteilen oder Beteiligungen, die erforderlich ist, um mit der in Nummer 10 des Anhangs aufgeführten Einrichtung vor dem 21. Februar 2022 geschlossene Verträge aufzulösen.“

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions