Beschluss (EU) 2022/442 des Rates vom 21. Februar 2022 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein im Hinblick auf den Abschluss von Vereinbarungen zwischen der Europäischen Union und diesen Staaten über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung
Text
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Article 1
1 Die Kommission wird ermächtigt, Verhandlungen über Vereinbarungen mit Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln für die Durchführung der Verordnung (EU) 2021/1148 in diesen Staaten aufzunehmen.
2 Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Article 2
Die Verhandlungen werden im Benehmen mit der Gruppe der Referenten für Justiz und Inneres geführt, die das Vorbereitungsgremium ist, das hiermit als Sonderausschuss im Sinne des Artikels 218 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union bestellt wird.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Kommission gerichtet.
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