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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2022/451 des Rates vom 3. März 2022 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen im Namen der Europäischen Union über eine internationale Übereinkunft über Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion sowie über ergänzende Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005)

CELEX
32022D0451
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2022-03-03
In force since
2022-03-07
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Die Kommission wird ermächtigt, im Rahmen des WHA-Beschlusses SSA2(5) vom 1. Dezember 2021 und des Beschlusses EB150(3) des WHO-Exekutivrates vom 26. Januar 2022 im Namen der Union für Angelegenheiten, die gemäß den Verträgen in die Zuständigkeit der Union fallen, über eine internationale Übereinkunft über Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion sowie über ergänzende Änderungen der IGV zu verhandeln.

2 Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien geführt. Diese Richtlinien werden je nach Verlauf der Verhandlungen gegebenenfalls überarbeitet und weiterentwickelt.

Article 2

1 Die Verhandlungen werden im Benehmen mit der Gruppe „Gesundheitswesen“ geführt, die als Sonderausschuss im Sinne des Artikels 218 Absatz 4 AEUV bestellt wird.

2 Die Kommission erstattet dem Sonderausschuss regelmäßig Bericht und konsultiert ihn regelmäßig. Auf Ersuchen des Rates erstattet die Kommission dem Rat — auch schriftlich — Bericht über den Verlauf und die Ergebnisse der Verhandlungen.

Article 3

Dieser Beschluss ist an die Kommission gerichtet.

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