Beschluss (GASP) 2022/472 des Rates vom 23. März 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/339 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte
Text
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Article 1
„(4 Die Dauer der Unterstützungsmaßnahme beträgt 36 Monate ab der Annahme dieses Beschlusses.“
„(1 Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben der Unterstützungsmaßnahme beläuft sich auf 100000000 EUR.“
„(3 Gemäß Artikel 29 Absatz 5 des Beschlusses (GASP) 2021/509 kann der Verwalter für Unterstützungsmaßnahmen nach der Annahme dieses Beschlusses Beiträge in Höhe von bis zu 100000000 EUR anfordern. Die vom Verwalter für Unterstützungsmaßnahmen abgerufenen Mittel werden nur verwendet, um Ausgaben in den Grenzen zu decken, die von dem durch den Beschluss (GASP) 2021/509 eingesetzten Ausschuss in dem Berichtigungshaushaltsplan für diese Unterstützungsmaßnahme für 2022 genehmigt wurden.“
„(4 Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Unterstützungsmaßnahme sind ab dem 1. Januar 2022 bis zu einem vom Rat festzulegenden Zeitpunkt förderfähig. Mindestens 50 Prozent des finanziellen Bezugsrahmens werden zur Abdeckung von Ausgaben verwendet, die seit dem 11. März 2022 angefallen sind.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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