Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2022/514 der Europäischen Zentralbank vom 1. März 2022 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2021 (EZB/2022/7)

CELEX
32022D0514
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2022-03-01
In force since
2022-04-05
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieses Beschlusses finden die Begriffsbestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 468/2014 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/17) und der Verordnung (EU) Nr. 1163/2014 (EZB/2014/41) Anwendung.

Article 2 Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2021

1 Der nach dem Anhang berechnete Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2021 beläuft sich auf 577462903 EUR.

2 Jede Kategorie beaufsichtigter Unternehmen und beaufsichtigter Gruppen zahlt den folgenden Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren: a) bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und bedeutende beaufsichtigte Gruppen: 546085119 EUR; b) weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und weniger bedeutende beaufsichtigte Gruppen: 31377783 EUR.

Article 3 Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am fünften Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions